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    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Der-Helfer Haushalts- und Gebäudedienste GmbH & Co. KG für die Erbringung von Gebäudereiniger Leistungen (Stand 09/2015)

    § 1 Allgemeines – Geltungsbereich

    1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen einschließlich Privatpersonen.
    2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihre Geltung ausdrücklich in einer gesonderten Angebotsstellung zugestimmt wird.

    § 2 Art und Umfang der Leistung

    1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten und nach Erhalt des Angebotes erhalten hat und die Leistungen entgegennimmt.
    2. Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -Auftragserweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, gegenüber dem Auftraggeber bestätigt worden sind.
    3. Der Auftraggeber hat spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schriftlich mitzuteilen und darauf hinzuweisen, wenn bzgl. der zu reinigenden Flächen oder der zu reinigenden Gegenstände besondere Pflegehinweise oder Reinigungshinweise bestehen oder nur bestimmte Reinigungsmittel zum Einsatz kommen dürfen.

    § 3 Untervergabe der Leistung

    Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern schutzwürdige Interessen des Auftraggebers dadurch nicht beeinträchtigt werden.

    § 4 Abnahme und Gewährleistung

    1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt.
    2. Bei einmaligen Leistungen (z. B. Bauendreinigung, Glasreinigung) erfolgt die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise – am Tag der Fertigstellung. Spätestens jedoch am folgenden Werktag.
    3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
    4. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nachbesserungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nachbesserung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen.
    5. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.

    § 5 Aufmaß

    1. Sollte keine Pauschalvergütung vereinbart sein, erfolgt die Abrechnung über ein Aufmaß gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks.
    2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.
    3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zu Grunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die neu festgestellten Maße nur für die zukünftigen Abrechnungen.

    § 6 Preis

    Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    § 7 Haftung

    1. Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen seiner abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
    2. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

    § 8 Obliegenheiten des Vertragspartners

    1. Der Auftraggeber hat die zu reinigenden Flächen so zu gestalten, dass das Reinigungspersonal ungehindert arbeiten kann.
    2. Soweit die Parteien die Reinigung von Fensterflächen vereinbart haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Fenster unverstellt bereitzuhalten.
    3. Bei Verlust von Maschinen, Geräten, Materialien sowie von Wertgegenständen im Kundenobjekt haftet der Auftraggeber.
    4. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer Möglichkeiten zur Entsorgung der verbrauchten Materialien unentgeltlich zur Verfügung.

    § 9 Abwerbung von Mitarbeitern

    1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, weder mittelbar noch unmittelbar Arbeitskräfte des Auftragnehmers abzuwerben. Bei sich wiederholenden Arbeiten besteht diese Verpflichtung für eine Dauer von 12 Monaten nach Vertragsende fort.
    2. Bei Nichteinhaltung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von zwölf durchschnittlichen Monatsgehältern (brutto), mindestens aber von 3.000,- EUR, fällig.

    § 10 Sicherheitseinbehalt

    Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge einzubehalten, ist ausgeschlossen.

    § 11 Zahlungsbedingungen

    1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.
    2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am 10. Tag des nachfolgenden Monats fällig.
    3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Mahngebühren berechnet: 2,50 € (1. Mahnstufe), 5,00 € (2. Mahnstufe), 7,50 € (3. Mahnstufe).
    4. Werden Arbeiten auf Stundennachweis durchgeführt, wird jede angefangene Viertelstunde je Mitarbeiter in Rechnung gestellt. Rüstzeiten sowie Fahrzeiten gelten als Arbeitszeit.

    § 12 Vermögensverschlechterung des Auftraggebers

    1. Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine geeignete Sicherheitsleistung zu verlangen.
    2. Sofern der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Leistung auszusetzen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

    § 13 Auftragsdauer und Kündigung

    1. Die jeweiligen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen sind im Reinigungsvertrag geregelt.
    2. Die vom Auftraggeber angestrebte Kündigung hat schriftlich als E-Mail an info@der-helfer.de oder vorzugsweise als Brief zu erfolgen.

    § 14 Gerichtsstand

    Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

    § 15 Datenspeicherung

    Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.

    § 16 Teilunwirksamkeit

    Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung eintreten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

    Unsere Referenzen

    Nordsee
    BDO
    Wohnbaugenossenschaft Einheit
    Sparkasse Mittelthüringen
    Scholz
    IMK
    BZ
    mobilcom debitel
    HUK-Coburg
    Bauer Bauunternehmen
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